DDV begrüßt das „Google-Urteil“

DDV begrüßt das „Google-Urteil"

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßt in einer Stellungnahme das „Google-Urteil“ als wegweisend für den Datenschutz. Das „Recht vergessen zu werden“ bietet dem Internetnutzer nun die Möglichkeit personenbezogene Daten aus dem Suchindex löschen zu lassen. Die, durch den Europäischen Gerichtshof auferlegte, Verpflichtung für das Internet bietet der DDV im Offline-Bereich bereits seit über 40 Jahren an, erklärt der Patrick Trapp der Präsident des DDV.

Fazit: Der Schutz Ihrer Daten wird von Jahr zu Jahr wichtiger und ist ein guter Indikator, ob Sie mit einer guten oder eher nicht so guten Agentur zusammen arbeiten. Datenschutz und Impressum Ihrer Seite können von Experten gekauft werden und bieten einen Schutz gegen Abmahnungen von Anwälten aus der Datenschutzbranche. Wir von der Agentur KOKON beraten Sie auch gerne bei datenschutzrechtlichen Themen und gestalten für Sie relevante Seiten richtig. Auch bei Urheberrechtsfragen bei der Verwendung von Bildern können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten, um auch hier Klagen von Urhebern aus dem Weg zu gehen.

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