Red Bulls Flügel

Flügel Red Bull

In der letzten Woche leistete Red Bull aufgrund einer Klage wegen einem nicht eingehaltenen Werbeversprechen eine hohe Ausgleichszahlung. Es mag absurd klingen, aufgrund des Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ aus dem Comic Werbespot, wegen irreführender Werbung verklagt zu werden. Die genaue Begründung inwiefern es sich um ein falsches Werbeversprechen handelt wird sich wohl nur aus den Gerichtsakten entnehmen lassen. Eine Umfrage des Branchenverband BVE im letzten Jahr ergab, dass etwa die Hälfte aller Lebensmittelhersteller nach eigenen Angaben nicht prüfen, ob ihre Werbeversprechen eingehalten werden. Eine solche Prüfung vor dem Start einer Kampagne bietet aber einen sicheren Schutz Klagen zu entgehen. Zwar ist die Rechtspraxis in Deutschland eine andere als in den USA, weshalb Klagen nur von Verbraucherschutzorganisationen eingereicht werden können. Trotzdem darf die Werbung nicht irreführend sein.

Fazit: Prüfen Sie Ihre Werbeversprechen vor dem Start einer Kampagne.

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